Vertragsbedingungen für die Nutzung der Fairtrade Buchungs. und Informationsplattform
alps-adria-guide.com -> PREMIUM Mitgliedschaft
1. Umfang des Vertrags
Dieser Vertrag bezieht sich auf jegliche Reservierung oder Buchung, die der alps-adria-guide.com (kurz AAG) bei dem Partner (Lieferanten) durchführt. Die gewerbliche Tätigkeit des AAGs besteht darin, Dienstleistungen von angebundenen Partnerbetrieben Nutzern der Plattform alps-adria-guide.com zum Kauf bereitzustellen. Dies betrifft z.B. Unterkunftsanbieter, Anbieter von Reise sowie Freizeit-Dienstleistungen, Verbrauchermarken, Unternehmen im Personentransport, etc. Der AAG agiert in den verschiedensten Funktionen im Sinne der Weiterveräußerung solcher Dienstleistungen.
2. Angebotsverwaltung
Vorbehaltlich der vorliegenden Vertragsbedingungen erteilt der Lieferant dem AAG für die Vertragslaufzeit Zugriff auf die von ihm eingesetzte Technologie von Kognitiv.
Aufgrund einer Schnittstelle zu Kognitiv wurde das gesamte Angebot inkl. Pauschalen des Lieferanten bereits in sein Unternehmensprofil auf dem AAG übertragen. Preise, Verfügbarkeiten und Inhalte wie Beschreibungen, Bildmaterial, AGB´s, Stornorichtlinien, Ausstattungspunkte etc. werden vom Lieferanten über sein Kognitiv System gewartet. Änderungen aller Art im Kognitiv System des Lieferanten werden automatisch und in Echtzeit über die Schnittstelle an den AAG weitergeleitet und aktualisiert.
Der Lieferant erklärt sich hiermit einverstanden, dass der AAG die Kognitiv Hotel ID des Lieferanten an die Portal ID des AAGs anbindet und somit das Angebot des Lieferanten auf den AAG übertragen darf.
Der Lieferant trägt die volle Verantwortung für den Inhalt, die Preise und die Verfügbarkeit sowie für alle anderen Bedingungen bezüglich seiner Verkaufspreise. Diese Bedingungen gelten für jede erhaltene Buchung als verbindlich. Bedingungen können sich täglich ändern, Änderungen beziehen sich jedoch nicht auf bereits bestätigte Buchungen.
3. Konditionen der Zusammenarbeit
Für die Premium Mitgliedschaft und alle damit verbundenen Leistungen (siehe Punkt 4), wird dem Lieferanten eine jährliche Mitgliedschaftsgebühr in Höhe von 1.000,00 EUR (Netto) und eine Buchungsprovision von 5 % pro Buchung verrechnet. Die Provisionsabrechnung findet jedes Monatsende für bereits geleistete Leistungen seitens des Lieferanten (nach Abreise der Gäste) statt. Der Lieferant ist zur Begleichung der Rechnungen vom AAG innerhalb von 14 Tagen nach deren Eingang verpflichtet.
4. Vermarktung des Angebotes und Vorteile der Premium Mitgliedschaft
Der AAG wird alles in seiner Macht stehende tun, um die höchste Sichtbarkeit des Lieferanten und dessen Angebote über seine Vertriebskanäle zu gewährleisten. Premium Partnern stehen zusätzlich zum Online buchbaren Unternehmensprofil außerdem noch folgende Module zur Verfügung:
- Preisvergleich-Widget für die hoteleigene Internetseite: das Widget ermöglicht den Besuchern der Internetseite des Lieferanten einen übersichtlichen Preisvergleich der verschiedenen Vertriebskanäle des Lieferanten (Internetseite, booking.com, HRS, Expedia, alps-adria-guide.com) und steigert den Direktvertrieb.
- Top Ranking: bevorzugte Reihung in der Angebots-Liste bei einer Suchanfrage des Endkunden
- Marketingkampagne: exklusive Marketingkampagne für spezielle Angebote des Lieferanten über die
Vertriebskanäle des AAGs (Newsletter, Social Media,)
- Top Angebote Listung (ab Fertigstellung im Sommer 2021): der Lieferant hat die Möglichkeit seine Angebote in
der Rubrik Top Angebote zu listen um somit die Sichtbarkeit und die damit verbundene Chance auf Buchungen
seines Angebotes zu erhöhen.
- Kontaktangabe: Veröffentlichung der Telefonnummer des Lieferanten im Unternehmensprofil auf dem AAG
- Support: das Support-Team steht dem Lieferanten bei jeglichen Fragen bezüglich der Zusammenarbeit jederzeit
zur Verfügung.
- Schnittstellengebühr: die jährliche Kognitiv Schnittstelle in Höhe von 120,00 EUR (Netto) ist im Mitgliedsbeitrag inklusive.
5. Rechtswirksamkeit und Laufzeit des Vertrags
Dieser Vertrag erhält ab dem Zeichnungsdatum bzw. Onlinebestellung und Auftragsbestätigung durch die TOURISIO Marketing KG Rechtskraft und bleibt zwei Jahre lang ab dem Anfangsdatum (die „Anfangslaufzeit“) wirksam. Er verlängert sich automatisch jedes Jahr zum Anfangsdatum für einen weiteren Zeitraum von jeweils 1 Jahr (den „Folgelaufzeiten“), sofern er nicht spätestens 14 Tage vor dem Datum des neuen Rechnungsjahres gekündigt wird.
Ungeachtet des Vorstehenden gewährleistet der Lieferant, dass er jede über die Technologie erteilte Reservierung entgegennimmt, die spätestens am Kündigungsdatum eingeht.
Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass als ausschließlicher Gerichtsstand für – auch nicht vertragsbedingte – Streitsachen und Forderungen, die sich aus diesem Vertrag, seiner Themen oder seiner Formgestaltungen ergeben, Klagenfurt vereinbart wird.
6. Buchungen und Zahlungen
Der AAG tritt als technischer Vermittler auf, deswegen ist jede Reservierung bzw. Buchung einer Leistung des Lieferanten eine Direktbuchung, da der Endkunde über die eingesetzte Technologie die Buchung direkt mit dem Lieferanten abschließt.
Wie bei einer Direktbuchung gelten auch bei Buchungen über den AAG die direkten Hotel-Preislisten, Verfügbarkeiten, Pauschalen, allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nebenkosten, Storno & Zahlungsbedingungen etc. des Lieferanten. Somit erhält der Lieferant bei einer Buchung alle Gästedaten und steht bezüglich Buchungen, Zahlungen, Stornierungen, Upsells usw. im direkten Kontakt mit dem Endkunden.
Der Lieferant verpflichtet sich, der Reservierungsanfrage eines Kunden gemäß der in der Technologie zum Buchungszeitpunkt (und nach der Bestätigung der Anfrage durch den AAG) eingetragenen Tarifgebung nachzukommen. Der Lieferant darf dem Endkunden vor Ort nur die in der Technologie angegebenen Zusatzkosten/Nebenkosten verrechnen, die zum Zeitpunkt der Buchung angegeben waren. Reserviert der Kunde mittels der Technologie Lieferantendienste, soll der Lieferant in jedem Fall eine Bestätigung solcher vom AAG getätigter Reservierungen erhalten. Diese Bestätigung enthält die personenbezogenen Daten des Kunden und von diesem beantragte Sonderbestellungen. Der AAG haftet weder für Reservierungsänderungen, die nicht mittels der Technologie angezeigt werden, noch für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Daten. Der Lieferant ist verpflichtet, so häufig wie erforderlich den Status der erfolgten Reservierungen abzurufen. Der AAG kontrolliert folgende Angaben nicht und haftet auch nicht dafür: (i) tatsächlich wahrgenommene Kundenan- und -abreisedaten, (ii) nicht mittels der Technologie erfolgte Reservierungsstornos, (iii) Rabatte, Rückerstattungen oder andere Leistungen, die von Lieferanten gegenüber Kunden gewährt werden.
Der Lieferant stellt dem AAG keine Lieferantendienste in Rechnung, wenn ein Kunde am Standort der Unterkunft anreist, jedoch aus Unzufriedenheit mit dem Lieferanten oder den Lieferantendiensten wieder abreist, eine Nichtstornierung oder eine Nichtanreise mit den Bedingungen dieses Vertrags oder mit Betrugsbekämpfungsmaßnahmen entschuldigt wird.
7. Beschwerden von Endkunden
Erhält Tourisio Beschwerden durch Endkunden über den Lieferanten und im Besonderen über die Unangemessenheit oder Nichterfüllung der Lieferantendienste, sämtlicher anderen Dienstleistungen oder Einrichtungen, die vereinbarungsgemäß durch den Lieferanten bereitgestellt werden sollten, unterrichtet der AAG den Lieferanten entsprechend, der den AAG unverzüglich zufriedenstellend informiert. Der Lieferant wird innerhalb von drei Werktagen nach einer o.g. Anzeige, den AAG in der angemessenen Reaktion auf eine solche Beschwerde zur Verfügung stehen.
8. Schutz der persönlichen Daten des Gastes
Beide Parteien vereinbaren, die personenbezogenen Daten der Kunden geheim zu halten und vor unerlaubter Verwendung oder Weitergabe zu schützen. Jede Partei hält alle anwendbaren Gesetze, Regeln und Vorschriften zum Datenschutz ein, in denen die Verwendung personenbezogener Daten geregelt ist, darunter (i) alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen der USA, Kanadas und der Europäischen Union über die Vertraulichkeit, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten, z. B. die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und die DSGVO ab dem 25. Mai 2018, (ii) die Anforderungen des CAN-SPAM Act und (iii) sämtliche anwendbaren Gesetze, die die Mitteilungen an Personen im Falle einer unzulässigen Freigabe von Karteninhaberdaten erfordern. Jede Partei ist verpflichtet (und muss die entsprechende Konformität ihrer Diensteanbieter gewährleisten), den Vorgaben, Konformitätskriterien und Validierungsverfahren des Datensicherheitsstandards der Payment Card Industry Data Security Standard („PCI“) zu folgen, wie diese von den führenden Kreditkartenunternehmen und anderen (auch zukünftig) anwendbaren Datenschutzgesetzen (im Folgenden: „Datenschutzgesetzgebung“) hinsichtlich der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten vorgegeben werden, und die entsprechende Konformität ihrer Diensteanbieter zu gewährleisten.
9. Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag
Sollte der Anbieter oder AAG von einem anderen Unternehmen übernommen werden, sich die Geschäftsführung oder der Eigentümer ändern, so werden die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag automatisch auf das andere Unternehmen oder den anderen Eigentümer übertragen.