Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der TOURISIO Marketing KG
Fassung Mai 2021
Diese AGB´s beziehen sich auf die gesamte Produktpalette von der TOURISIO Marketing KG. Das Leistungsangebot umfasst folgende Leistungen:
I. Buchungs und Informationsplattform alps-adria-guide.com (im Folgenden AAG)
II. Software - Widgets - (Preisvergleichswidget)
III. Tourisio ECM - Enterprise Content Management
IV. Multimedia Dienstleistungen - Bild & Videoproduktion, virtuelle Rundgänge
V. Tourismus Consulting
I. ALLGEMEINER TEIL
A. Geltungsbereich und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der TOURISIO Marketing KG. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Änderungen während einer Vertragslaufzeit teilt TOURISIO Marketing KG dem Kunden mit.
- Verbraucher sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“) natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisationen selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Die TOURISIO Marketing KG schließt Verträge grundsätzlich zu ihren eigenen Bedingungen ab. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie von der Geschäftsführung der
TOURISIO Marketing KG ausdrücklich schriftlich anerkannt und bestätigt wurden.
- Nebenabreden jedweder Art sowie Zusagen von Vertretern bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung der TOURISIO Marketing KG.
Änderungen
- Die TOURISIO Marketing KG ist zur Änderung der AGB sowie der für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen und nicht individuell vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen nach Vertragsabschluss berechtigt. Nicht ausschließlich begünstigende Änderungen werden dem Teilnehmer schriftlich unter gleichzeitiger Vornahme einer Änderungskündigung durch die TOURISIO Marketing KG mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderungen mitgeteilt. Sollte der Kunde bis zum Inkrafttreten der Änderungen der TOURISIO Marketing KG schriftlich mitteilen, dass er den Änderungen widerspricht, so endet der Vertrag nach einer Frist von einem Monat ab Zugang dieser Erklärung.
- Der Widerspruch wird wirkungslos, falls sich die TOURISIO Marketing KG innerhalb eines Monats ab Zugang des Widerspruchs bereit erklärt, gegenüber dem Kunden die Änderungskündigung zurückzuziehen.
- Widerspricht der Kunde nicht binnen zwei Wochen erlangen die Änderungen zum bekannt gegebenen Zeitpunkt Wirksamkeit.
Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie auf die eintretenden Rechtsfolgen in der schriftlichen Mitteilung über die Änderungen gesondert hingewiesen.
B. Leistungsumfang, Vertragsangebot und Vertragsabschluss
I.) E-COMMERCE & INFORMATIONSPLATTFORM ÜBER ECM API SCHNITTSTELLENMANAGER -> alps-adria-guide.com
HINTERGRUND:
(A) Der Lieferant ist gewerblich als Eigentümer und/oder Lieferant) als Anbieter von Unterkunfts- und verschiedener anderer Leistungen
(B) Die gewerbliche Tätigkeit Tourisios besteht darin, o.g. Dienstleistungen von angebundenen Partnerbetrieben Nutzern der Plattfrom alps-adria-guide.com zum Kauf bereitzustellen. Dies betrifft z.B., Anbieter von Reise sowie Freizeit-Dienstleistungen, Verbrauchermarken, … Tourisio agiert in den verschiedensten Funktionen im Sinne der Weiterveräußerung solcher Dienstleistungen.
(C) Tourisio ist am Erwerb und der Lieferant ist an der Veräußerung solcher Dienstleistungen gemäß der hier vorliegenden Vertragsbedingungen und weiterhin gemäß der Bestellung (s. u.) interessiert.
(D) Tourisio beabsichtigt ebenso, dem Lieferanten Zugriff auf seine Produkte und anderer in diesem Vertrag und weiterhin in der Bestellung erläuterten Dienste zu erteilen und ihm somit eine Hilfestellung im Marketing und Verkauf der von seiner angebotenen Lieferantendienste zu gewähren.
HIERMIT WIRD FOLGENDES VEREINBART:
RECHTSWIRKSAMKEIT UND LAUFZEIT DES VERTRAGS
Dieser Vertrag erhält am entsprechend in der Bestellung angegebenen Anfangsdatum Rechtskraft und bleibt zwei Jahre lang ab dem Anfangsdatum (die „Anfangslaufzeit“) wirksam. Er verlängert sich automatisch jedes Jahr zum Anfangsdatum für weitere Zeiträume von jeweils 1 Jahr (den „Folgelaufzeiten“), sofern er nicht im Einklang mit § 6 gekündigt wird.
GEGENSEITIGE PFLICHTEN
Jede Partei garantiert der anderen die folgende Pflichterfüllung:
- Sie ermöglicht es oder lässt es weder durch (aktiv durchgeführte, autorisierte oder zugelassene) Handlungen noch durch Unterlassungen zu, die geistigen Eigentumsrechte der jeweils anderen Partei zu ändern, zu schädigen, zu missbrauchen, in einen schlechten Leumund zu bringen, zu beschädigen oder nachteilig zu beeinflussen.
- Sie nimmt an oder gebraucht von der anderen Partei genutzte Marken ausschließlich im Einklang mit diesem Vertrag oder gemäß einer zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarung.
- Sie erfüllt ihre Pflichten im Rahmen dieses Vertrags nur im Einklang mit diesem und nur in einer Weise, die den Ruf der anderen Partei nicht beeinträchtigt.
- Sie verfügt über das volle Recht, die Vollmacht, die Geschäftsfähigkeit und die Befugnis zum Abschluss dieses Vertrags und zur Erfüllung ihrer Pflichten unter diesem Vertrag.
- Sie hat alle unternehmerischen Maßnahmen ergriffen, die zur Autorisierung der Durchführung und Erfüllung dieses Vertrags erforderlich sind.
- Sie hat alle anwendbaren staatlichen Gesetze, Kodizes, Bestimmungen, Verordnungen und Regelungen des Landes, des Bundesstaates oder der Gemeinde einzuhalten, nach dessen bzw. deren Recht sie eingetragen ist und im Hinblick auf die von ihr angebotenen Produkte und zu erbringenden Dienste ihre Geschäfte betreibt.
Dieser Vertrag stellt rechtlich gültige und verbindliche Pflichten im Einklang mit den Vertragsbedingungen dar.
KÜNDIGUNG
Dieser Vertrag kann unter folgenden Umständen gekündigt werden
Eine Partei kann diesen Vertrag zum Ende der Anfangs- bzw. Folgelaufzeit kündigen, sofern sie dies der anderen Partei mindestens 14 Tage vor dem Ende der jeweils aktuellen Laufzeit schriftlich mitteilt.
Eine Partei kann diesen Vertrag schriftlich und fristlos kündigen, sofern der Kündigungsempfänger es unterlassen hat, 14 Tage nach einer entsprechenden Anmahnung eine durch ihn verursachte Vertragspflichtverletzung zu beheben.
Eine Partei kann diesen Vertrag schriftlich und fristlos kündigen, wenn
- der Kündigungsempfänger insolvent wird oder ist oder in Konkurs gerät oder geraten ist, seine Unfähigkeit, seine Schulden bei Fälligkeit zu bezahlen, oder Sozialhilfe beantragt oder wenn Verfahren beliebiger Art unter einer beliebigen Gerichtsbarkeit wegen der mutmaßlichen Insolvenz oder des mutmaßlichen Bankrotts des Kündigungsempfängers eingeleitet werden und die Ansprüche dabei nicht sorgfältig abgewehrt werden.
- es liegt im Ermessen Tourisios, fristlos den Zugriff des Lieferanten auf die Technologie zu sperren, bis dieser einen wesentlichen Verstoß gegen den Vertrag behebt. Tourisio ist infolge einer solchen Aussetzung nicht gegenüber dem Lieferanten, Kunden oder Dritten haftbar.
- im Zuge einer Kündigung dieses Vertrags aus jeglichem Grunde sperrt Tourisio den Zugriff auf die Technologie, auf die der Lieferant auch nicht länger zugreift. Die Rechte des Lieferanten im Rahmen dieses Vertrags (u. a. die der Nutzung der Technologie) erlöschen bei einer Vertragskündigung aus jeglichem Grunde.
- Nach einer Vertragskündigung stellen Tourisio und der Lieferant weiterhin die Lieferantendienste zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen bereit, bis sie ihre Verpflichtungen gegenüber Kunden erfüllt haben. Der Lieferant ist verpflichtet, sämtliche Reservierungen der Lieferantendienste unter Anwendung der Technologie im Vorfeld der Kündigung dieses Vertrags zu bearbeiten.
- Die Parteien erkennen an, dass die Kündigungsbedingungen dieses Vertrags vorbehaltlich der in der Bestellung angegebenen Kündigungsbedingungen gelten. Ergeben sich zwischen den o. g. Regelungen Unstimmigkeiten, so haben die in der Bestellung angegebenen Kündigungsbedingungen Rechtsvorrang.
VERTRAULICHE DATEN/INFORMATIONEN
Die Parteien erkennen an, dass sie im Rahmen der Vertragserfüllung indirekt oder direkt Zugriff auf vertrauliche Daten der jeweils anderen Partei erhalten.
Jede Partei verpflichtet sich zu Folgendem: (a) Sämtliche vertraulichen Daten/Informationen bleiben ausschließliches Eigentum der offenlegenden Partei und die Empfängerpartei ist nur berechtigt, solche Daten zur Förderung dieses Vertrags zu nutzen; (b) jede Partei bewahrt die Vertraulichkeit und Verschwiegenheitspflicht im Rahmen der o. g. Daten und setzt durchdachte Methoden ein, um ein solches Verhalten ebenfalls seitens ihrer Arbeitnehmer, Amtsträger, Vertreter, Vertragspartner und Bevollmächtigten (im Folgenden: „berechtigte Personen“) zu gewährleisten; (c) jede Partei legt vertrauliche Daten nur gegenüber den berechtigten Personen offen, die eine solche Kenntnis zur Förderung dieses Vertrags erlangen müssen; (d) jede Partei unterlässt es, die o. g. Daten zu kopieren, zu veröffentlichen, Dritten gegenüber offenzulegen oder im Widerspruch zu diesem Vertrag einzusetzen (und gewährleistet durch durchdachte Methoden, dass ein solches Verhalten auch seitens der berechtigten Personen gewahrt bleibt); und (e) jede Partei gibt auf schriftliches Verlangen der anderen Partei alle vertraulichen Daten sowie alle Hard- und Softcopies davon zurück oder vernichtet sie.
Ungeachtet des Vorstehenden gilt: (a) Als vertraulich gelten Daten nicht, wenn sie (i) nicht aus Verschulden der Empfängerpartei dem Zugriff der Öffentlichkeit verfügbar werden, (ii) sich im Besitz der Empfängerpartei bereits vor Vertragsabschluss befinden, (iii) der Empfängerpartei durch Dritte offengelegt werden, die in diesem Rahmen nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, oder (iv) im Einklang mit dem Gesetz, einer gerichtlichen Verfügung oder der einer Behörde offengelegt werden, und (b) nichts in diesem Vertrag hält eine Partei davon ab oder beschränkt sie darin, diesen Vertrag (u. a. technische, betriebliche, leistungsrelevante und finanzielle Daten) an verbundene Unternehmen(sgruppen) weiterzugeben.
DATENSCHUTZ
Beide Parteien vereinbaren, die personenbezogenen Daten der Kunden geheim zu halten und vor unerlaubter Verwendung oder Weitergabe zu schützen. Jede Partei hält alle anwendbaren Gesetze, Regeln und Vorschriften zum Datenschutz ein, in denen die Verwendung personenbezogener Daten geregelt ist, darunter (i) alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen der USA, Kanadas und der Europäischen Union über die Vertraulichkeit, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten, z. B. die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und die DSGVO ab dem 25. Mai 2018, (ii) die Anforderungen des CAN-SPAM Act und (iii) sämtliche anwendbaren Gesetze, die die Mitteilungen an Personen im Falle einer unzulässigen Freigabe von Karteninhaberdaten erfordern. Jede Partei ist verpflichtet (und muss die entsprechende Konformität ihrer Diensteanbieter gewährleisten), den Vorgaben, Konformitätskriterien und Validierungsverfahren des Datensicherheitsstandards der Payment Card Industry Data Security Standard („PCI“) zu folgen, wie diese von den führenden Kreditkartenunternehmen und anderen (auch zukünftig) anwendbaren Datenschutzgesetzen (im Folgenden: „Datenschutzgesetzgebung“) hinsichtlich der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten vorgegeben werden, und die entsprechende Konformität ihrer Diensteanbieter zu gewährleisten.
Im Sinne der DSGVO erkennen beide Parteien an, dass Tourisio und der Lieferant jeweils im Rahmen dieses Vertrags als Datenverantwortlicher handeln können.
Beide Parteien sollen ihren Pflichten als Datenverantwortliche folgen und jegliche verbundene Verbindlichkeiten gemäß der DSGVO ab dem 25. Mai 2018, u. a. in Konformität mit dem weiteren Text dieses § 12, erfüllen.
Beide Parteien sind zu Folgendem verpflichtet:
- Sie sind nur berechtigt, persönliche Daten in einem Ausmaß und in einer Weise zu bearbeiten, wie dies zur Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen dieses Vertrags erforderlich ist. Beide Parteien protokollieren die Verarbeitung persönlicher Daten, die sie durchführen.
- Sie setzen angemessene Mechanismen ein, um die erforderliche Zustimmung zur Erfassung persönlicher Daten zu erlangen.
- Sie gewährleisten, dass die Datenschutzhinweise, in deren Rahmen die persönlichen Daten erhoben werden, verständlich sind und die Datensubjekte hinreichend darüber informieren, in welchen Teilen, an welche Empfänger, unter welchen Umständen und zu welchen Zwecken ihre Daten an Dritte versandt werden.
- Die eine Partei benachrichtigt im Falle einer unerlaubten Weitergabe oder einer Verletzung personenbezogener Daten die andere Partei so bald wie unter vernünftigen Maßstäben möglich, nachdem sie bemerkt hat, dass eine Verletzung stattgefunden hat. Für den Fall des Verstoßes einer Partei gegen ihre Pflichten zur Datensicherheit unter diesem Vertrag oder für andere Fälle, die die Benachrichtigung betroffener Personen (einschließlich Regierungsstellen und Aufsichtsbehörden) unter geltendem Recht verlangen, erklärt sich diese Partei damit einverstanden, die Verantwortung dafür zu übernehmen, unverzüglich alle betroffenen Personen darüber zu informieren.
Werden dem Lieferanten Beschwerden, Mitteilungen oder Kommunikationen übermittelt, die sich direkt oder indirekt auf die Verarbeitung personenbezogener Daten oder auf die Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung und der Datenschutzprinzipien dieses Vertrags durch eine der Parteien beziehen, gleich ob er sie von einem Datensubjekt, einer Aufsichtsbehörde oder Dritten erhält, ist er dazu verpflichtet, Tourisio unverzüglich entsprechend davon zu unterrichten und hinsichtlich der o. g. Anzeigen in vollem Umfang kooperativ und unterstützend zur Seite zu stehen. Der Lieferant lässt Tourisio ebenso jede angemessene und rechtzeitige Unterstützung (z. B. durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen) zukommen, um es Tourisio zu ermöglichen, auf jedes Gesuch eines Datensubjekts hinsichtlich der Ausübung eines seiner Rechte unter den Datenschutzgesetzen (unter anderem, sofern zutreffend, seines Rechts auf Zugriff, Korrektur, Einspruch, Löschung und Portierbarkeit von Daten) zu reagieren.
Der Lieferant
- kommt unverzüglich allen angemessenen Aufforderungen von Tourisio nach, die personenbezogenen Daten zu ändern, zu übertragen oder zu löschen, und
- unterrichtet Tourisio umgehend über den Verlust, die Vernichtung, Beschädigung, Fehlerhaftigkeit oder Unbenutzbarkeit personenbezogener Daten. Solche Daten sind vom Lieferanten zu dessen Lasten wiederherzustellen.
- Er gewährt Zugriff auf personenbezogene Daten
(a) nur Arbeitnehmern, denen zur Erfüllung der Vertragspflichten des Lieferanten ein solcher Zugriff gewährt werden muss, und
(b) im Falle von Arbeitnehmern nur auf solche konkreten personenbezogenen Daten, wie dies unbedingt zur Vertragspflichterfüllung des Arbeitgebers erforderlich ist.
- Er gewährleistet, dass für sämtliche mit den Lieferantendiensten oder der Technologie befassten Arbeitnehmer Folgendes gilt:
(a) Sie werden über die Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich der personenbezogenen Daten informiert.
(b) Sie wurden in den gesetzlichen Grundlagen zum Umgang mit personenbezogenen Daten geschult.
(c) Sie wurden über die Pflichten des Lieferanten sowie ihre eigenen Pflichten im Rahmen solcher gesetzlichen Grundlagen und dieses Vertrags informiert.
- Tourisio darf über die Technologie erhobene anonymisierte Daten und Informationen zusammentragen und der Lieferant gewährt Tourisio hiermit das dauerhafte und unwiderrufliche Recht, solche anonymisierten Daten und Informationen zu nutzen, zu sammeln und aufzubewahren, um Analysen durchzuführen, Benchmark-Leistungsdaten bereitzustellen, Einblicke zu geben, Branchenstudien durchzuführen sowie Produkte und Dienstleistungen mit anonymisierten Aggregatdaten und -informationen vorzubereiten und zu vertreiben, vorausgesetzt, Tourisio kommt jederzeit seinen Pflichten nach den Datenschutzgesetzen nach.
- Die Parteien vereinbaren, dass sie zusätzliche Datenvereinbarungsvereinbarungen hinsichtlich ihrer geschäftlichen Beziehung im Rahmen von Umgang mit Daten gemäß der DSGVO abzuschließen haben und diesen fristgerecht Folge leisten.
- Der Lieferant hält Tourisio schad- und klaglos im Rahmen sämtlicher Kosten, Forderungen, Schäden oder Auslagen, die zu Lasten oder zur Haftung von Tourisio angezeigt werden, jedoch der Nichterfüllung des Lieferanten oder dessen Arbeitnehmern oder Bevollmächtigten gemäß § 12 zugrunde liegen.
ALLGEMEINE REGELUNGEN
Dieser Vertrag und die betreffenden Bestellungen stellen sämtliche Vereinbarungen zwischen Tourisio und dem Lieferanten dar. Andere (mündliche oder schriftliche) Bedingungen, Leistungskriterien, Garantien oder vorherige Erklärungen jeglicher Art erhalten nur bei einer ausdrücklichen Eingliederung in diesen Vertrag Rechtskraft. Die Parteien erkennen an, dass sie diesen Vertrag nur aufgrund von Erklärungen der jeweils anderen Partei abschließen, sofern diese Erklärungen Bestandteil dieses Vertrags sind. Dieser Vertrag schränkt in keiner Weise die Haftung der Parteien bei Betrug oder betrügerischer Falschdarstellung ein oder schließt sie aus.
Tourisio behält sich jederzeit das Recht vor, ihre hier vertraglich niedergelegten Rechte und/oder Pflichten an Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen, Rechtsnachfolger oder andere Dritte zu übertragen, zu delegieren oder untervertraglich abzugeben.
Tourisio darf die Namen, Markennamen, Bilder, Logos oder Abbildungen des Lieferanten nur zum Zwecke der Identifizierung des Lieferanten als einen Kunden von Tourisio bei der Öffentlichkeitsarbeit, im Print- und Onlinemarketing und in Vertriebs- oder Werbematerial von Tourisio verwenden.
Dieser Vertrag sowie – nicht nur vertragsbedingte – Streitsachen und Forderungen, die sich aus diesem Thema oder dieser Formgestaltung ergeben, unterliegen dem österreichischen Recht und sind entsprechend auszulegen.
Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass als ausschließlicher Gerichtsstand für – auch nicht vertragsbedingte – Streitsachen und Forderungen, die sich aus diesem Vertrag, seiner Themen oder seiner Formgestaltungen ergeben, Klagenfurt vereinbart wird.
Unterlässt es eine Partei, ein im Einklang mit diesem Vertrag oder dem Gesetz stehendes Recht oder Rechtsmittel durchzusetzen, oder verzögert sie dies, so gilt dies nicht als Verzicht oder Einschränkung der fortgesetzten Ausübung hinsichtlich solcher oder anderer Rechte und Rechtsmittel. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels verhindert oder beschränkt dessen weitere Ausübung oder die anderer Rechte oder Rechtsmittel.
15.7 Dieser Vertrag begründet weder eine Partnerschaft noch ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien.
LIEFERANTENDIENSTE
UMFANG DES VERTRAGS
Dieser Vertrag bezieht sich auf jegliche Reservierung oder Buchung, die Tourisio bei dem Lieferanten bezüglich der Lieferantendienste durchführt.
AUTORISIERUNG ZUR WEITERVERÄUSSERUNG DER LIEFERANTENDIENSTE
Im Einklang mit diesem Vertrag erklärt der Lieferant Tourisio für berechtigt, die Lieferantendienste in einer der folgenden Funktionen in jedem Rechtssprechungsgebiet weltweit weiterzuveräußern:
- als (Unter-)Bevollmächtigter des Lieferanten,
- in eigenem Namen, als Auftraggeber der Weiterveräußerung der Lieferantendienste (z. B. als Teil eines Pakets oder darüber hinaus) oder
- im Firmen- oder Endkundengeschäft.
Die Bedingungen dieses Vertrags gelten gleichermaßen für sämtliche o. g. Verkaufstypen.
Der Lieferant ernennt Tourisio als Handelsvertreter in seinem Auftrag oder als Unterbevollmächtigten im Rahmen solcher Zwecke und Tourisio erklärt sich dazu bereit, in einer solchen Funktion aufzutreten. Der Lieferant gewährt Tourisio ebenso das Recht, Unterbevollmächtigte hinsichtlich des Verkaufs und der Bewerbung der Lieferantendienste einzusetzen.
ÄNDERUNGEN DER LIEFERANTENDIENSTE DURCH DEN LIEFERANTEN
Der Lieferant unterrichtet Tourisio unverzüglich schriftlich über jegliche Änderung, Aussetzung, jeglichen Mangel, jegliche Nichterfüllung oder anderweitige Änderungen jeglicher Natur (u. a. Bau- oder Wartungsarbeiten oder andere Aktivitäten), die den Aufenthalt eines Kunden (auch teilweise) im Rahmen der Lieferantendienste (vorübergehend oder fortgesetzt) beeinträchtigen (im Folgenden: das „Problem“).
Anlässlich eines Problems ergreift der Lieferant zu seinen Lasten unverzüglich (oder innerhalb einer mit Tourisio vereinbarten Frist) folgende Maßnahmen:
- Er ergreift sämtliche angemessenen Schritte zur Problembehebung.
- Er beschafft zu seinen Lasten geeignete alternative Lieferantendienste, die mindestens dem Standard der betreffenden Lieferantendienste entsprechen und im Einklang mit den Bedingungen dieses Vertrags und anderweitiger Vereinbarungen zwischen den Parteien stehen.
- Er entschädigt Tourisio und/oder den Kunden im Rahmen sämtlicher angemessenen Kosten und Auslagen (u. a. Kosten alternativer Unterbringung, Beförderung oder Telefongebühren), die für die o. g. Geschädigten aufgrund des Problems angefallen sind oder die diese erlitten haben.
- Er erstellt auf Anfrage von Tourisio eine schriftliche Erklärung über die Haftungsfreistellung von Tourisio und die alleinige Haftung des Lieferanten für die Nichterfüllung dieser Reservierung.
LIEFERANTENPFLICHTEN
Der Lieferant ist verpflichtet, sich kontinuierlich im Besitz sämtlicher Lizenzen, Zertifikate, Einverständniserklärungen und
Genehmigungen zu befinden, die gemäß nationalem und/oder örtlichem Recht der Erfüllungsländer und im Rahmen der Erfüllungszwecke der Lieferantendienste erforderlich sind.
Der Lieferant garantiert:
Die Lieferantendienste werden mit der erforderlichen Kompetenz, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit und im Einklang mit den bewährten Verfahren und besten Standards der Branche für vergleichbare Dienste durchgeführt.
Die Lieferantendienste erfüllen einen hohen und sauberkeitsorientierten Standard, befinden sich in voller Funktionsfähigkeit und entsprechen den im Rahmen der Unterbringung und des Gebrauchs durch die Kunden erforderlichen Sicherheitsvorgaben.
Die Lieferantendienste stehen im Einklang mit sämtlichen planerischen, lizenzrechtlichen und anderen Vorgaben, die seitens nationaler, örtlicher oder anderer Gesetze, Vorschriften, Richtlinien, Bestimmungen und Verhaltensregeln in den Erfüllungsländern und bezüglich der Erfüllungszwecke der Lieferantendienste gelten.
Sämtliches Lieferantenpersonal (auch wenn es sich nicht um unmittelbare Arbeitnehmer des Lieferanten handelt), welches mit der Bereitstellung der Lieferantendienste befasst ist, muss angemessen dazu qualifiziert, erfahren und befähigt sein, in kompetenter Weise seine Einzelaufträge zu erfüllen.
Der Lieferant wird garantierte Voranmeldungen von Kunden, die ihm im Vorfeld durch Tourisio mitgeteilt werden, berücksichtigen. Der Lieferant wird die Berücksichtigung von Sondervoranmeldungen ohne Garantie anstreben.
Er wird Kunden höflich und hilfreich zur Seite stehen und sich darum bemühen, mögliche Probleme oder Anliegen ihrerseits unverzüglich und effizient zu lösen und in vollem Maße Tourisio kooperativ bei der Bearbeitung von Kundenbeschwerden zur Verfügung zu stehen.
Er wird Kundenbeschwerden im Zuge der Erfüllung der Lieferantendienste umgehend und fair behandeln und Tourisio in vollem Umfang informiert halten.
Der Lieferant garantiert weiterhin:
Die Lieferantendienste stehen mit sämtlichen anwendbaren lokalen, nationalen und internationalen Handelsgesetzen sowie mit anderen Gesetzen, Bestimmungen und Verhaltensregeln zu den Themen Brandschutz, Sicherheit und Hygiene im Einklang.
Sofern Tourisio vom Lieferanten die Einhaltung weiterer Arbeitsschutzbestimmungen fordert, wird dieser solche Vorgaben nach besten Kräften erfüllen.
Er legt Tourisio eine Kopie des aktuellen Brandschutz- und Hygienezertifikats sowie anderer Unterlagen, aus denen die Handlungskonformität des Lieferanten mit den o.g. Pflichten hervorgeht, vor. Sind solche Unterlagen nicht anwendbar, ist Tourisio eine Kopie der örtlichen Gewerbeerlaubnis und/oder anderer Dokumente vorzulegen, die eine o. g. Konformität des Lieferanten nachweisen.
Die Lieferantendienste sind, sofern zutreffend, für Gas- oder Wassererhitzer nicht geeignet.
Zu den Lieferantendiensten gehören, sofern zutreffend, eindeutig gekennzeichnete und zugängliche Notausgänge mit guter Notfallbeleuchtung, griffbereiten Feuerlöschern, installierten Rauchmeldern und englischen Notfallhandlungsanweisungen.
Zu den Lieferantendiensten gehören, sofern zutreffend, ein Schwimmbadfilter- und Reinigungssystem, welches gute hygienische Standards bei klarer Sichtbarkeit der Beckenböden erfüllt.
Tourisio ist berechtigt, sämtliche Arbeitsschutzvorschriften des Lieferanten anzufordern und jederzeit physische Inspektionen der Lieferantendienste zur Bestätigung der Konformität mit diesem Vertrag und den Arbeitsschutzvorschriften Tourisios durchzuführen. Der Lieferant steht Tourisio oder ihren Bevollmächtigten hinsichtlich solcher Inspektionen mit angemessener Unterstützung und Hilfestellung zur Verfügung.
Der Lieferant verpflichtet sich, dokumentierte Vorgaben Tourisios oder ihrer Bevollmächtigten hinsichtlich des Arbeitsschutzes fristgerecht zu erfüllen.
Setzt der Lieferant Untervertragspartner oder andere Anbieter im Rahmen der Lieferantendienste ein, befreit ihn dies nicht von 6 seinen Vertragspflichten und er haftet jederzeit für Handlungen oder Unterlassungen eines jeden Untervertragspartners aus jeglichem Grunde.
Sofern Untervertragspartner oder Drittanbieter in die Bereitstellung der Lieferantendienste einbezogen werden, bestätigt und garantiert der Lieferant hiermit Folgendes:
Die o. g. Untervertragspartner und Drittanbieter befinden sich im dauerhaften Besitz sämtlicher anderen erforderlichen Lizenzen, Zustimmungen oder Erlaubnisse im Einklang mit anwendbaren nationalen und/oder örtlichen Gesetzen bezüglich der Lieferantendienste.
Die o. g. Untervertragspartner und Drittanbieter stehen unter einem dauerhaften und umfangreichen Versicherungsschutz, um sämtliche Risiken bezüglich und anlässlich der Bereitstellung der Lieferantendienste (wie sie üblicherweise versichert wären), nämlich etwa die Haftpflicht für Sachbeschädigungen bezüglich der Lieferantendienste aus jeglichem Grunde und alle Gefahrenrisiken Dritter, nämlich Tod, Körperverletzungen und Krankheiten von Kunden aus jeglichem Grunde (diese Aufzählung ist beispielhaft und stellt keine Einschränkung dar), in einer Höhe zu decken, wie dies für sämtliche Verfahren entsprechender Schadensfälle in Großbritannien angemessen wäre.
Weder der Lieferant noch Untervertragspartner sind berechtigt, von Kunden eine unterschriebene Verzichtserklärung hinsichtlich der gesamten bzw. teilweisen Gewährung der Lieferantendienste oder eine andere Haftungsfreistellung des Lieferanten zu fordern.
Der Lieferant ist verpflichtet, den Kunden sämtliche von ihm nach seinem Ermessen in Rechnung gestellten Pflichtgebühren für Gäste, Parkpätze und/oder Aktivitätsgebühren sowie Steuern offenzulegen (im Folgenden: „Resortgebühren“). Der Lieferant haftet selbst für die direkte Erhebung solcher Resortgebühren und Steuern von den Gästen, sofern diese nicht ein im Vorfeld bezahltes Paket (s. o.) gebucht haben.
Ungeachtet des Vorstehenden gewährleistet der Lieferant, dass er jede über die Technologie erteilte Reservierung entgegennimmt, die spätestens am Kündigungsdatum eingeht.
INHALTE DER LIEFERANTENDIENSTE
Aufgrund der Annahme der Kognitiv AGB´s seitens des Lieferanten, ist Kognitiv berechtigt, die Inhalte der Lieferantendienste des Lieferanten (z. B. die betreffenden Rechte geistigen Eigentums) unterzulizenzieren, bereitzustellen, offenzulegen und anzubieten. Dies betrifft auch vom Lieferanten bereitgestellte Sonderangebote der Technologie und sämtliche weiteren Rechte und Lizenzen im Einklang mit diesem Vertrag. Die o. g. Vorgänge können über die Webseiten, Apps, Plattformen, Tools oder andere Geräte verbundener Unternehmen und/oder Dritter oder in Zusammenarbeit mit all diesen Medien erfolgen (im Folgenden: „Plattformen Dritter“ z.B Tourisio -> alps-adria-guide.com).
Der Lieferant erklärt und sichert zu, dass die für die Integration in die Technologie von Kognitiv bereitgestellten Informationen, u. a. bezüglich der Lieferantendienste (inkl. Bildern und Beschreibungen), deren Einrichtungen und Dienste, für die Reservierung bereitstehender Zimmer, Tarifdetails (u. a. sämtlicher anwendbaren Steuern, Gebühren, Abgaben und Zuschläge), Richtlinien zu den Themen Verfügbarkeit, Stornierung, Nichtanreise und darüber hinaus sowie weiterer Beschränkungen (im Folgenden: „Inhalte der Lieferantendienste“), jederzeit wahr, richtig und nicht irreführend sind.
Der Lieferant haftet zu jedem Zeitpunkt für die Bereitstellung korrekter und aktueller Inhalte der Lieferantendienste, u. a. Informationen über zusätzliche Zimmerverfügbarkeiten hinsichtlich konkreter Zeiträume oder über unerwünschte Ereignisse oder Situationen (z. B. Renovierungen oder Bauarbeiten im Rahmen oder in der Nähe der Lieferantendienste), die Kundenerlebnisse beeinträchtigen könnten. Der Lieferant ist verpflichtet, die Inhalte der Lieferantendienste so oft wie erforderlich zu aktualisieren, und ist berechtigt, über die Technologie von Kognitiv (i) die Tarife der verfügbaren oder buchbaren Gästezimmer sowie (ii) deren Anzahl oder Typ zu ändern. Nutzt der Lieferant die Software Dritter oder setzt er Dritte dazu ein, die Inhalte der Lieferantendienste zu verwalten und zu übertragen, haftet er ausschließlich für Fehler (u. a. des Systems), die durch die Nutzung der o. g. Software Dritter oder den Einsatz eines Verwaltungsunternehmens verursacht werden. Tourisio haften gegenüber dem Lieferanten, Kunden oder anderen Dritten in keiner Weise für solche Fehler.
Tourisio ist nicht verpflichtet, die Inhalte der Lieferantendienste zu überwachen, behält sich jedoch das unverbindliche Recht vor, Inhalte der Lieferantendienste abzulehnen, zu entfernen und/oder zu stornieren, die Tourisio in dessen Ermessen wie folgt bewertet: (i) Sie sind unrichtig oder unvollständig, (ii) sie sind anstößig oder in anderer Weise mit den Inhaltsstandards von Tourisio unvereinbar; (iii) sie verletzen die Rechte Dritter oder (iv) sie deuten darauf hin, dass Tourisio oder dessen Vertrags- oder Untervertragspartner Produkte oder Dienste des Lieferanten befürworten. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass Tourisio nicht verpflichtet ist, Benutzerberichte über Lieferantendienste zu verfolgen, zu verändern oder zu entfernen. Tourisio haftet nicht für die Inhalte und Folgen der Veröffentlichung oder des Vertriebs jeglicher Kommentare oder Berichte beliebiger Art und beliebigen Inhalts.
TECHNOLOGIE
Vorbehaltlich der vorliegenden Vertragsbedingungen erteilt der Lieferant Tourisio für die Vertragslaufzeit Zugriff auf die eingesetzte Technologie von Kognitiv.
Dieser o. g. Zugriff wird als beschränkte, widerrufliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz erteilt. Tourisio ist dazu berechtigt, die Technologie von jeglichem Standort aus anzubieten und solche Standorte jederzeit zu ändern.
Tourisio ist ermessensberechtigt, die Technologie und deren Funktionen sowie andere im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellte Produkte oder Dienste zu ergänzen, zu ändern oder zu ersetzen (sofern dies zu einer gleichwertigen oder verbesserten Leistung der Technologie oder der Funktionen beiträgt) sowie deren Bereitstellung nach angemessener Vorankündigung zum Zwecke ihrer Optimierung einzustellen.
RESERVIERUNG DER DIENSTE MITTELS DER TECHNOLOGIE
Der Lieferant verpflichtet sich, der Reservierungsanfrage eines Kunden gemäß der in der Technologie zum Buchungszeitpunkt (und nach der Bestätigung der Anfrage durch Tourisio) eingetragenen Tarifgebung nachzukommen.
Reserviert der Kunde mittels der Technologie Lieferantendienste, soll der Lieferant in jedem Fall eine Bestätigung solcher von Tourisio getätigter Reservierungen erhalten. Diese Bestätigung erhält die personenbezogenen Daten des Kunden und von diesem beantragte Sonderbestellungen. Tourisio haftet weder für Reservierungsänderungen, die nicht mittels der Technologie angezeigt werden, noch für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Daten. Der Lieferant ist verpflichtet, so häufig wie erforderlich den Status der erfolgten Reservierungen abzurufen. Tourisio kontrolliert folgende Angaben nicht und haftet auch nicht dafür: (i) tatsächlich wahrgenommene Kundenan-- und -abreisedaten, (ii) nicht mittels der Technologie erfolgte Reservierungsstornos, (iii) Rabatte, Rückerstattungen oder andere Leistungen, die von Lieferanten gegenüber Kunden gewährt werden.
Der Lieferant stellt Tourisio keine Lieferantendienste in Rechnung, wenn ein Kunde am Standort der Unterkunft anreist, jedoch aus Unzufriedenheit mit dem Lieferanten oder den Lieferantendiensten wieder abreist, eine Nichtstornierung oder eine Nichtanreise mit den Bedingungen dieses Vertrags oder mit Betrugsbekämpfungsmaßnahmen entschuldigt wird.
Nur sofern in den vorliegenden Vertragsbedingungen ausdrücklich festgelegt, ist der Lieferant berechtigt, Online- Reservierungen über Lieferantendienste mittels der Technologie zu stornieren.
TARIFE UND ZAHLUNG
TARIFBEDINGUNGEN
Der Lieferant oder Tourisio (wie jeweils anwendbar) ist verpflichtet, die Gebühren für die Lieferantendienste und/oder die Technologie im Einklang mit diesem Vertrag und der Bestellung in der dort angegebenen Währung (wie jeweils anwendbar) zu zahlen.
Im Zuge der Bereitstellung der Lieferantendienste berechnet Tourisio dem Lieferant Tarife auf folgender Grundlage:
Die vom Lieferanten berechneten Tarife ergeben einen als Gegenleistung für jeden Lieferantendienst an ihn zahlbaren Betrag, sofern ein solcher Dienst über die Technologie gebucht wurde. Hierbei werden sämtliche Regeln und Vertragsbedingungen (u. a. Richtlinien zur Stornierung, Vorausbuchung, Nichtanreise und zur Teilnahme am Kundenbindungsprogramm) berücksichtigt, die im Rahmen einer konkreten Lieferantendienstekategorie anwendbar sind.
Unterlässt es der Lieferant, Resortgebühren Tourisio über die Technologie von Kognitiv gegenüber offenzulegen, ist er verpflichtet, auf die Erhebung dieser Gebühren von solchen Kunden zu verzichten, die nicht willens sind, diese Gebühren oder Nebenkosten an den Lieferanten zu zahlen.
NETTOTARIFE
Der Lieferant ist verpflichtet, für sämtliche mittels der Technologie ausgeführten Lieferantendienste wettbewerbsfähige Nettotarife festzulegen und im Einklang mit diesem Vertrag zu aktualisieren.
Der Lieferant ist verpflichtet, Tourisio über die Technologie von Kognitiv über die hinsichtlich sämtlicher Lieferantendienste anwendbaren Steuertarife zu informieren und im Falle von deren Änderung solche Angaben umgehend und fristgerecht zu aktualisieren. Der Lieferant haftet ausschließlich für die Richtigkeit der o.g. Angaben und deren Änderungen, die an Tourisio übermittelt werden, und für die Entrichtung entsprechender Steuerbeträge an die zuständigen Finanzbehörden. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass er jederzeit für die Erhebung, Anweisung, Einbehaltung und Zahlung der entsprechenden Steuerbeträge an die relevanten Steuerbehörden haftet.
Ein Verkauf der Lieferantendienste an Kunden ist für dieses nur dann rechtlich bindend, wenn Tourisio die Buchung gegenüber dem Lieferanten per E-Mail oder mithilfe anderer elektronischer Mitteilungsdienste über die Technologie von Kognitiv bestätigt.
Provisionsfähige Tarife: Zusätzlich zum Vorstehenden finden bei Buchungen zu provisionsfähigen Tarifen, sofern anwendbar, folgende besondere Bedingungen Anwendung.
Für jede von einem Kunden über die Technologie getätigte Reservierung für Lieferantendienste (Ausnahmen sind über die Technologie oder auf andere in diesem Vertrag festgelegte Weise getätigte Stornierungen) ist der Lieferant verpflichtet, die in der Bestellung angegebene Provision an Tourisio zu überweisen (im Folgenden: die „Provision“).
Kundenstornierungen, die sich vor dem Zeitpunkt ereignen, an dem eine Stornierungsgebühr fällig würde, lösen keine Provision aus. Je nach Ermessen von Tourisio lösen Stornierungen, die nach einem o.g. Zeitpunkt erfolgen, Provisionen im Einklang mit diesem Vertrag aus und im Falle einer Nichtanreise ist Tourisio berechtigt, eine Provision in Höhe des für den Lieferantendienst vom Kunden an den Lieferanten überwiesenen Betrags in Rechnung zu stellen.
Tourisio haftet weder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Kreditkartendetails und -daten, die von Kunden bereitgestellt werden, noch für die Zahlungsverpflichtungen der Kunden bezüglich ihrer Reservierung.
Scheitert die Erhebung von Beträgen oder werden Preise für Lieferantendienste ganz oder teilweise rückerstattet oder zurückgebucht, haftet der Lieferant, der hiermit auf sein Recht verzichtet, den Preis der Lieferantendienste ganz oder teilweise von Tourisio einzufordern.
Indem eine Reservierung der Lieferantendienste mittels der Technologie erfolgt, entsteht eine direkte vertragliche und gesetzliche Beziehung ausschließlich zwischen dem Lieferanten und dem Kunden. Der Lieferant ist verpflichtet, den Kunden als dessen Vertragspartei zu akzeptieren und der Online- Reservierung im Einklang mit dem zum Zeitpunkt der Reservierung über die Technologie abrufbaren Inhalt der Lieferantendienste (u. a. der Tarifgebung) sowie die Reservierungsbestätigung (inkl. vom Kunden übermittelten Zusatzinformationen und/oder Wünschen) nachzukommen.
Über die in der bestätigten Buchung aufgeführten Gebühren, Zusatzkosten und Aufschläge hinaus ist der Lieferant nicht berechtigt, dem Kunden eine Transaktions- oder Verwaltungsgebühr oder eine Gebühr wegen der Anwendung einer Zahlungsmethode (z. B. bei Kreditkarteneinsatz) zu berechnen. Lediglich können örtliche, vom Lieferanten routinemäßig erhobene Steuersätze erhoben werden, worüber der Kunde und Tourisio zum Buchungszeitpunkt unterrichtet wurden.
ZAHLUNG
Der Lieferant ist zur Begleichung der Rechnung von Tourisio innerhalb von 14 Tagen nach deren Eingang verpflichtet.
Solche Zahlungen haben in verfügbaren Geldern zu erfolgen, ohne Abschläge, Aufrechnungen, Steuerabschläge, Überweisungs- und Bankgebühren und ohne Abzug anwendbarer ausländischer, nationaler, bundesstaatlicher oder örtlicher Steuern, u. a. der Gebrauchs-, Verkaufs- oder Einkommenssteuer).
Entstehen hinsichtlich einer Zahlung Uneinigkeiten, ist Tourisio berechtigt, die betreffende Summe bis zur entsprechenden Schlichtung zurückzuhalten.
BESCHWERDEN
Erhält Tourisio Beschwerden durch Kunden über den Lieferanten und im Besonderen über die Unangemessenheit oder Nichterfüllung der Lieferantendienste, sämtlicher anderen Dienstleistungen oder Einrichtungen, die vereinbarungsgemäß durch den Lieferanten bereitgestellt werden sollten, unterrichtet Tourisio den Lieferantenentsprechend, der Tourisio unverzüglich zufriedenstellend informiert. Der Lieferant wird innerhalb von drei Werktagen nach einer o.g. Anzeige Tourisio in der angemessenen Reaktion auf eine solche Beschwerde zur Verfügung stehen.
Erhält Tourisio Beschwerden bezüglich der Lieferantendienste und im Besonderen hinsichtlich von Körperverletzungen, steht der Lieferant auf Anforderung von Tourisio bei der Untersuchung einer entsprechenden Forderung oder Beschwerde des Kunden in vollem Maße zur Verfügung. Dies umfasst u. a. (a) die Bereitstellung von Unterlagen, (b) die Bereitstellung schriftlicher Zeugen oder betreffender Mitarbeiter oder Bevollmächtigter und (c) die Gewährleistung der Anwesenheit der o. g. Personen bei sachbezogenen Gerichtsterminen.
Cookies
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BEDINGUNGEN FÜR PRODUKTLEISTUNGEN II, III, IV, V
- Die Leistungen der TOURISIO Marketing KG beinhaltet EDV Dienstleistungen, Internet Server Hosting Dienste und die digitale Aufbereitung von Multimedia Content für online als auch offline Medien, die Bereitstellung und Erstellung von eComerce Internetplattformen - Informationsdiensten (Alps Adria Guide kurz AAG genannt), Erstellung und Nutzung von Multimedia Produktionen nach individuellem Kundenwunsch, sowie responsive Internetseiten durch das von TOURISIO eigens entwickelte ECM (Enterprise Content Management System).
- Die Erstellung der Multimedia Produktionen umfasst: Bildaufnahme, Bildausarbeitung und Verknüpfung bzw. Implementierung von Bildmaterialien mit dem Produkt TOURISIO ECM und Daten Implementierung auf Social Media Kanälen, Buchungsplattformen (OTA, Metasearch Plattformen) sowie der eigenen eComerce Internetplattformen wie z.B. dem AAG.
- Die Nutzung des produzierten Multimedia Materials sowie der responsiven TOURISIO ECM Internetseite, umfasst die Möglichkeit das Kunden, den von der TOURISIO Marketing KG erstellten und auf ihrem Internetserver gespeicherten Multimedia Daten, auch zum Eigengebrauch jedoch im vertraglich vereinbarten Ausmaß abrufen und verwenden können.
- Die Erstellung von Internetseiten mittels des ECM von TOURISIO umfasst die Gestaltung des Layouts, der Content Aufbereitung Datei Einpflege (Content wie Text, Bilder Animationen etc.) und der Optimierung für die gängigen Browserauflösungen für responsives Design.
- Erstellte Multimedia Inhalte für Offline Medien und Werbemittel werden im vereinbarten Ausmaß ausgeliefert und vom Kunden entweder durch Lieferschein oder Abnahmebestätigung abgenommen.
VERTRAGSANGEBOT
- Angebote der TOURISIO Marketing KG sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des zumutbaren Vorbehalten.
- Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von der TOURISIO Marketing KG in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden.
VERTRAGSABSCHLUSS
- Die TOURISIO Marketing KG ist binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der schriftlichen Bestellung des Kunden zur Auftragsannahme berechtigt.
- Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die TOURISIO Marketing KG die schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnet durch den Kunden und unterzeichnet durch die TOURISIO Marketing KG versendet hat. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung der TOURISIO Marketing KG.
RECHTE UND PFLICHTEN DER TOURISIO MARKETING KG
- Die TOURISIO Marketing KG verpflichtet sich Multimedia Produktionen (einen virtuellen Rundgang, Medienproduktionen wie klassische Fotografie sowie Filmaufnahmen) von der durch den Kunden bekannt gegebenen Örtlichkeit zu erstellen.
- Die Erstellung von virtuellen Rundgängen, klassischen Bildmaterial und Videomaterial umfasst die Bild und Bewegtbildaufnahme, Bildausarbeitung und Verknüpfung der Bildmaterialien insbesondere bei virtuellen Rundgängen. Hierbei behält sich die TOURISIO Marketing KG ausdrücklich das Recht vor, diese Leistungen aus welchem Grund auch immer von gewerblich befähigten Kooperationsunternehmen durchführen zu lassen.
- Sämtliche Rechte am Bildmaterial verbleiben bei der TOURISIO Marketing KG.
- Die Erstellung von Multimedia Produktionen bzw. virtuellen Rundgängen ist mit der Übermittlung des bezughabenden Lizenzschlüssels bzw. Datenträgers an den Kunden abgeschlossen (=Lieferung).
Nach Bezahlung der Erstellungskosten wird der durch die TOURISIO Marketing KG erstellte und von dieser gespeicherte virtuelle Rundgang freigeschaltet.
5. Sofern der Kunde keine schriftlichen Anordnungen trifft ist TOURISIO Marketing KG bei Erstellung des virtuellen Rundganges bzw. Multimedia Produktionen hinsichtlich der Art der Bildaufnahme frei.
RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN
- Mit dem durch die TOURISIO Marketing KG an den Kunden übermittelten Lizenzschlüssel ist diesem die Einbindung des virtuellen Rundganges in seine Internetseite möglich. Die konkrete Einbindung erfolgt nicht durch die TOURISIO Marketing KG sondern durch den Kunden.
- Nach Einbindung des virtuellen Rundganges kann der Kunde gegen Bezahlung des zwischen den Vertragsparteien vereinbarten laufenden Entgelts den virtuellen Rundgang nutzen.
- Wird ein virtueller Rundgang nicht innerhalb von fünf Werktagen ab Auslieferung aus wichtigem Grund schriftlich beanstandet so gilt dieser virtuelle Rundgang als abgenommen.
- Die Erstellung der Internetseite passiert auf mit dem Kunden entwickelten Konzepterstellung und Entwurf Ansicht. Der Kunde kann auch von Vorgefertigten Layouts die Gestaltung seiner Internetseite aussuchen. Nach Bestätigung durch den Kunden gewünschte Layout bzw. Konzeptes - Ausgabe Ergebnis der Internetseite wird diese programmiertechnisch Umgesetzt. Der Kunde kann Änderungswünsche nach Ausarbeitung einbringen gehen je nach Aufwand im Ermessen der TOURISIO Marketing KG über diese gesondert als zusätzlicher Aufwand zu verrechnen. Es gilt hier die Schriftliche Vertragserweiterung. Bei Kostenpflichtigen Änderungen muss dies in Schriftform erfolgen.
- Die Abnahme von erstellten Internetseiten geschieht durch schriftliche Bestätigungen per Email oder schriftlichen Vertrag. Dem Kunden steht eine Korrekturschleife zu. Diese beinhaltet jedoch nicht Layout Veränderungen sondern nur Fehlerbehebungen Grammatikalisch von TOURISIO Marketing KG erstellter eingepflegter Inhalte zur Richtigstellung oder Code Fehler Browserdarstellungen bis zur Abnahme durch den Kunden. Durch die Abnahme wurde auch vom Kunden überprüft ob die Internetseite zur Zeit der Abnahme im Vertrag verankerten Browsertests in allen Auflösungen korrekt dargestellt wird. Eine später durch ein Browserupdate oder Neuen erschienen Browser ändernden Fehldarstellung bedarf es einem Kostenpflichtigen Update die der Kunde tragen muss. Es Obliegt hier dem Kunden ein Update zu bestellen im Regelfall ist es jedoch so dass dies nur in großen Browser Versions Sprüngen auftritt. TOURISIO Marketing KG haftet nicht für aufgetretene Fehldarstellungen durch falsche Laden im Browser oder geblockter Inhalte durch Browser Plug-Ins die spezielle Skripten wie Beispielsweise Javascript Sprache oder Firth Partie Content Einbindungen von dritt Anbietern Blockieren. Durch das Abnahme Protokoll welches der Kunde Unterzeichnen muss ist die Funktionalität des Vertraglich Vereinbarten Erfüllungsgrades der Realisierung der Seite gegeben werden und gilt mit Unterschriftsbestätigung als Abgenommen. Erteilt die TOURISIO Marketing KG per Mailbestätigung die Abnahme der Internetseite und erfolgt die Abnahme oder Reklamation nicht binnen 14 Tagen so gilt die Dienstleistung als abgenommen.
HAFTUNG DER TOURISIO MARKETING KG
- Die TOURISIO Marketing KG haftet für im Zusammenhang mit der Erstellung des virtuellen Rundganges entstandene Schäden nur dann, wenn gegenständlicher Schaden auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten ihrer Organe oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
- Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände oder Personen hat der Kunde zu sorgen. Der Kunde hält die TOURISIO Marketing KG diesbezüglich schad- und klaglos.
- Sollten den Aufnahmepunkt zufälligerweise Personen und PKW passieren, werden erkennbare Gesichter sowie Kennzeichen der Wägen durch Weichzeichnungsfilter gerendert. Verzichtet der Kunde ausdrücklich auf eine solche Weichzeichnung, so hat der Kunde die TOURISIO Marketing KG diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
- Die TOURISIO Marketing KG betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Erstellungskosten
- Die Erstellungskosten des virtuellen Rundganges werden je nach schriftlicher Vereinbarung nach Stundensatz oder Tagessatz berechnet und Umfassen die Projektplanung, die Bildaufnahme, Bildausarbeitung, Verknüpfung der Bildmaterialien sowie die Übermittlung des Lizenzschlüssels. Hinzu kommen allfällige Reise- und Übernachtungspesen in dem im Voraus schriftlich vereinbarten Ausmaß.
- Sofern schriftlich keine besonderen Zahlungsbedingungenen vereinbart wurden, sind die Erstellungskosten des virtuellen Rundganges ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
- Zahlungen sind durch Bankeinzug oder fristgerecht ohne jeden Abzug in der in der Rechnung angegebenen Währung zu leisten.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.
- Wird ein Vertragsverhältnis vor Ablauf der Mindestvertragsdauer beendet, sind allfällige vereinbarte und nicht vereinnahmte Entgelte sofort fällig, sofern schriftlich keine hiervon abweichenden besonderen Zahlungsbedingungenen vereinbart wurden.
Nutzungsentgelt
- Die Höhe des Entgelts richtet sich nach den zur Zeit der Erbringung der Leistung gültigen Entgeltbestimmungen der TOURISIO Marketing KG. Es wird bei Vertragsabschluß und bei Änderungen während der Vertragslaufzeit dem Kunden mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht binnen einer Woche gilt es als verbindlich vereinbart
- Eine Verrechnung erfolgt nach vereinbarter Zahlungsperiode. „Flat Rate“ Tarife werden im Voraus verrechnet.
- Sofern schriftlich keine besonderen Zahlungsbedingungenen vereinbart wurden, sind laufende Entgelte ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
- Kommt es innerhalb des vereinbarten Abrechnungszeitraumes zu einer Änderung der Entgeltbestimmungen, so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungszeitraumes bis zum Änderungszeitpunkt sowie vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes.
- Wird ein Vertragsverhältnis vor Ablauf der Mindestvertragsdauer beendet, sind allfällige vereinbarte und nicht vereinnahmte Entgelte sofort fällig sofern schriftlich keine hiervon abweichenden besonderen Zahlungsbedingungenen vereinbart wurden.
Zahlungsverzug
- Im Falle eines Zahlungsverzuges gelten in dieser Zeitspanne bankübliche Verzugszinsen. Die im Fall des Verzuges für das Einschreiten von Inkassobüros anfallenden Kosten und die Kosten von einschreiten den Rechtsanwälten sind vom Kunden zu tragen.
- Die TOURISIO Marketing KG ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern (sperren), wenn der Kunde gegenüber der TOURISIO Marketing KG mit Zahlungsverpflichtungen trotz einmaliger Mahnung mit Androhung einer Sperre im Verzug ist.
- Die TOURISIO Marketing KG ist berechtigt eine Entsperrungspauschale in Höhe von € 25,00 zu verrechnen.
- Eine Entsperrung erfolgt erst nach Begleichung der offenen Forderungen und Bezahlung der Entsperrungspauschale. H. Arten der Vertragsbeendigung Angaben gem. § 14 UGB-Rechtsform KG, Sitz: Am Kogel 18, A-9063 Maria Saal Firmenbuchnummer: FN 470476b Firmenbuchgericht: Landes- als Handelsgericht Klagenfurt
- Wird ein Auftrag spätestens fünfzehn Tage vor gewünschtem Produktionsbeginn storniert fallen abzüglich geleisteter Aufwendungen keine Stornogebühren an. Wird ein Auftrag innerhalb von vierzehn Tagen vor gewünschtem Produktionsbeginn storniert, so ist TOURISIO Marketing KG berechtigt eine Stornogebühr in Höhe von 15% des geplanten Produktions Entgelts zu verrechnen. Bereits geleistete Anzahlungen werden abzüglich Stornogebühr umgehend zurückerstattet.
- Ein befristetes Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer gesonderten Erklärung der Vertragsparteien bedarf, durch bloßen Zeitablauf.
- Ein unbefristetes Vertragsverhältnis kann vom Kunden nach Ablauf der Mindestvertragsdauer (24 Monate) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats durch Abgabe einer schriftlichen Kündigungserklärung gekündigt werden. Ein unbefristetes Vertragsverhältnis kann von der TOURISIO Marketing KG unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats durch Abgabe einer schriftlichen Kündigungserklärung gekündigt werden.
- Sollte der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz Zahlungsaufforderung unter Setzung einer vierzehntägigen Nachfrist nicht nachkommen, ist die TOURISIO Marketing KG berechtigt sowohl ein befristetes als auch ein unbefristetes Vertragsverhältnis fristlos aufzulösen.
ERFÜLLUNGSORT, RECHTSANWALT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort
Als Erfüllungsort wird der Sitz der TOURISIO Marketing KG vereinbart.
Rechtswahl
- Für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Kunden und TOURISIO Marketing KG wird die Anwendbarkeit österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Bestimmungen des UNKaufrechtes vereinbart.
- Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Gerichtsstand
- Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für 9020 Klagenfurt am Wörthersee jeweils sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
- Salvatorische Klausel sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sind, vereinbaren die Vertragsteile hiermit ausdrücklich die Anwendung rechtswirksamer Bestimmungen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommen. Die Wirksamkeit sämtlicher übriger Bestimmungen wird durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.